Im deutschsprachigen Raum wird das ca. 3-jährige Training derzeit in folgenden Städten angeboten: Hamburg, Berlin, Frankfurt/Main und München..
Die Ausbildung in der Hakomi-Methode
Die dreijährige Fortbildung zum HAKOMI-TherapeutIn – ist das “Herzstück” des Fortbildungs-Programms des Hakomi Institute of Europe. Es ist für Personen konzipiert, die bereits mit Menschen im therapeutischen – auch körpertherapeutischen – oder beratenden Rahmen tätig sind und die die HAKOMI Körperpsychotherapie Methode in ihre Arbeit integrieren möchten.
– Alles über die Ausbildung in der aktuellen Broschüre
Die Voraussetzungen
In der Regel wird vorausgesetzt, dass die Lernenden einen Arbeitsbereich haben, in dem sie therapeutisch mit einzelnen Personen arbeiten oder sich einen solchen schaffen können. Im Einzelfall empfehlen wir die Rücksprache mit den jeweiligen TrainerInnen. Ausreichende Erfahrung in Eigentherapie, die wir auch ausbildungsbegleitend empfehlen, macht den Lernprozess wesentlich effizienter.
Eine weitere Voraussetzung ist in der Regel die Teilnahme an zwei HAKOMI Processing-Workshops unter Leitung der TrainerInnen der jeweiligen Fortbildung. Dies soll erste Erfahrungen mit der HAKOMIMethode sowie das gegenseitige Kennenlernen der Fortbildungs-Interessenten und TrainerInnen ermöglichen.
Die Termine für die Processing-Workshops in Wien finden Sie auf unserem Kalender – und hier weitere Termine des Instituts
Für Interessierte, die noch nicht therapeutisch mit Menschen arbeiten, aber diesen Weg für sich in Erwägung ziehen wollen, bietet das Hakomi Institute of Europe ein intensives, einjähriges Basistraining an, das die “Grundlagen therapeutischer Begleitung” vermittelt:
Bewerbung / Fortbildungsvertrag
Für die Bewerbung gibt es ein standardisiertes Verfahren, das Fragen an die BewerberIn enthält und über Fristen sowie die einzelnen Bewerbungsschritte informiert. Bitte fordern Sie diesen „Bewerbungsfahrplan“ für den von Ihnen gewünschten Fortbildungsort im HAKOMI Institute of Europe e.V. an.
Über die Aufnahme in eine Fortbildungsgruppe entscheidet der HAKOMI Fortbildungsausschuss. Danach kommt es zum Abschluss eines Fortbildungsvertrages. Er regelt die äußeren Bedingungen der Fortbildung und setzt die Teilnahme am kompletten Training verbindlich voraus, d.h. er kann nach Abschluss nicht gekündigt werden.
Deutschland: Der Abschluss der Fortbildung berechtigt nicht zur Niederlassung als PsychotherapeutIn. Zusätzlich erforderlich ist die Zulassung als HeilpraktikerIn oder die Approbation als Ärztliche bzw. Psychologische PsychotherapeutIn.
Österreich: Der Abschluss der Fortbildung berechtigt nicht zur Niederlassung als PsychotherapeutIn, da Hakomi derzeit nicht zu den zugelassenen Methoden zählt.